01.04.2011 0
Wie der Hausverkauf einer deutschen Familie (fast) zum Desaster wurde
Aufgepasst bei mündlichen Zusagen!
Manfred und Karin Krause war der Entschluss, ihre schöne Villa bei Saint-Tropez aus familiären Gründen zu verkaufen, nicht leichtgefallen. Sie beauftragten eine Agentur. Sehr schnell meldete sich ein Monsieur Richard, entschlossen, dieses Haus zu erwerben. Allerdings hatte er die Adresse selbst ausfindig gemacht und somit die Agentur übergangen.
Termine platzten
Richard ließ sich Zeit, mehrere vereinbarte Termine beim Notar zur Unterschrift des compromis de vente (Vorvertrag) platzten. Schließlich unterschrieb er bei einem Notar in der Normandie. Danach war er wochenlang nicht erreichbar.
Das Ehepaar Krause machte zwar einen Termin bei seinem Notar zwecks Gegenunterschrift, hatte aber mittlerweile erhebliche Zweifel an der Seriosität des Monsieur Richard.
Währenddessen liefen – und das wusste Richard – die Verkaufsbemühungen unvermindert weiter. Kurz vor der Unterschrift präsentierte die Agentur einen neuen Interessenten, der das Haus unbedingt haben wollte, am liebsten sofort, und dafür bereit war, einen höheren Preis zu zahlen. Krauses hätten lieber ihm den Zuschlag erteilt und Richard abgesagt, aber ginge das so einfach?
Gar kein Problem, versicherten Makler und Notar, und der Termin in Sachen Richard wurde storniert. Stattdessen kam es zu wirksamen Unterschriften mit dem neuen Käufer. Die Villa war so gut wie verkauft.
Als Richard davon informiert wurde, tobte er, forderte Recht und Kompensation und drohte mit einem Prozess.
«Wie denn?» so Manfred Krause. «Wir hatten nichts unterschrieben.» Richard wiederum berief sich auf den bestehenden Schriftverkehr per E-mail, der eindeutige Verkaufszusagen an ihn enthalten würde.
Der Gerichtsvollzieher klopft
Tatsächlich klopfte wenige Tage später ein von Richard bestellter Gerichtsvollzieher an Krauses Tür, die nun schleunigst einen Anwalt konsultierten. Dieser glaubte zwar nicht, dass Richard mit einer Klage Erfolg haben würde, aber er hätte durchaus die Möglichkeit, den Verkauf an Dritte bis zur endgültigen Klärung vor Gericht zu stoppen. Bis es allerdings zu dieser Verhandlung käme, ja, das könnte dauern, Monate, sogar Jahre. Und bis dahin läge der Verkauf auf Eis.
Nervenzerreißprobe
Für Krauses, die bereits ihr neues Traumhaus in Deutschland gefunden hatten und es mit dem Verkaufserlös aus Frankreich finanzieren wollten, wäre das die Katastrophe schlechthin gewesen.
Noch zwei Monate bis zur zweiten, der endgültigen Unterschrift beim Notar. Richard hüllte sich in Schweigen, beantwortete auch keine Schreiben, die ihn aufforderten, Beweise für ein Verkaufsversprechen vorzulegen. Für Manfred und Karin Krause, nervlich mittlerweile am Ende, ein gutes Zeichen.
Endlich, nach einer Reihe weiterer bürokratischer Hürden und schlafloser Nächte, wurde der Kaufvertrag unterzeichnet und der Verkauf somit rechtskräftig. Der Spuk schien vorbei.
200 000 Euro gefordert
Aber er ging weiter. Monsieur Richard hatte beim zuständigen Gericht in Draguignan eine Schadensersatzklage über satte 200 000 Euro gestellt.
Dass es letztendlich doch nicht zu einer Gerichtsverhandlung kam, lag nur daran, dass dem Ehepaar Krause die Klageschrift wegen eines simplen Formfehlers zehn Tage zu spät zugestellt wurde. «Vermutlich wäre er vor Gericht gescheitert», glaubt Manfred Krause. «Aber auf hoher See und vor Gericht ist man allein in Gottes Hand.»
Hannelore Salinger
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