01.10.2010 0
Anzeige: Stefan Kesting - Hausrat- und Gebäude-Versicherung
Für Mieter ein Muss
Für Mieter besteht in Frankreich grundsätzlich eine Verpflichtung zum Abschluss dieser Versicherung, und zwar zwingend gegen Naturkatastrophen, Stürme und Terroranschläge. Üblicherweise werden aber auch folgende Schäden gedeckt: Brand-, Explosions-, Wasserund Frostschäden. Auch im Falle von Diebstahl, Vandalismus, Glasbruch und bei Schäden im Zusammenhang mit der Elektrik des Hauses sind Sie in der Regel abgesichert.
Im Schadensfall muss der Versicherte den Schaden schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein, lettre recommandée avec accusé de réception) bei seiner Versicherung melden. Der Schaden ist spätestens innerhalb von fünf Tagen nach Kenntnis des Schadeneintritts zu melden, innerhalb von zehn Tagen im Falle einer Naturkatastrophe.
Grundsätzlich müssen Sie dem Versicherer eine ungefähre Schadensschätzung zukommen lassen – soweit möglich natürlich unter Beifügung aller Ihnen zur Verfügung stehenden Belege (z.B. Rechnungen, Reparaturoder Wartungsbelege, Fotos). In den meisten Verträgen ist hierfür eine Frist von zwei Wochen oder einem Monat vorgesehen.
Sofern Sie sich dazu verpflichten, Ihre Immobilie binnen zwei Jahren nach Eintritt des Schadens wieder aufzubauen bzw. den Zustand vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen, werden Ihnen die Kosten hierfür ersetzt. Die Berechnung erfolgt unter Zugrundelegung der am Tag des Schadenseintritts geltenden Tarife.
Wenn Sie Ihre Immobilie hingegen nicht wieder aufbauen wollen, wird Ihnen nur die valeur réelle de l’immeuble, also der der tatsächliche Wert des Gebäudes, ersetzt. Das heißt von den fiktiven Wiederaufbaukosten wird ein der Abnutzung der Immobilie entsprechender Betrag abgezogen.
LEGITAX - Kesting & Partner
Neuer Wall 17-19
20354 HAMBURG
Tel. +49 (0) 40 3 86 86 58 86
Prinzessinnenstr. 8-14
10969 Berlin
Tel. +49 (0) 30 6 11 01 86 20
2, rue Saint Jean
06150 CANNES
Tel. +33 (0)6 46 75 79 49
Copyright Mediterraneum Editions sarl. Teilen Sie unsere Artikel gerne mit Freunden und Bekannten, aber bitte nutzen Sie dazu ausschließlich die oben stehenden "Share-Werkzeuge". Bitte schneiden Sie keine Artikel von rczeitung.com aus, um sie im Web oder in Blogs weiterzuverwerten.
Kommentare
Bitte loggen Sie sich ein um einen Kommentar zu diesem Artikel zu hinterlassen.





Kommentare
Einen Kommentar schreiben