01.05.2010 0

Anzeige: Stefan Kesting berät in Immobilienfragen

Gesetz zum Deutsch-Französischen Wahlgüterstand

Rechtsanwalt Stefan Kesting (Hamburg/Cannes/ Berlin) informiert in der RCZ regelmäßig über Besonderheiten im deutsch-französischen Recht. Er ist Spezialist für den deutsch-französischen Wirtschaftsverkehr und gerichtlich ermächtigter Übersetzer der französischen Sprache.

Rechtsanwalt Stefan Kesting
Rechtsanwalt Stefan Kesting

Künftig sollen französische und deutsche Ehegatten ihren Güterstand harmonisieren können. Das noch zu verabschiedende Gesetz stellt eine Mischung aus den gesetzlichen Güterständen beider Länder da, orientiert sich jedoch stark am deutschen System der Zugewinngemeinschaft.

Hintergrund sind die rechtlichen Auswirkungen auf das Vermögen durch die Unterschiede der Güterstände, die in der Praxis zu Problemen führen. Lebt ein Paar etwa nach französischem Güterstand in Deutschland, kann es Schwierigkeiten beim Grundstückskauf geben, weil der finanzierenden Bank die Auswirkungen des französischen Güterstands unklar sind. Auch hat der Güterstand Auswirkungen auf das Erbrecht, das große Unterschiede aufweist. Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf.

LEGITAX - Kesting & Partner

Neuer Wall 17-19
20354 HAMBURG
Tel. +49 (0) 40 3 86 86 58 86

Prinzessinnenstr. 8-14
10969 Berlin
Tel. +49 (0) 30 6 11 01 86 20

2, rue Saint Jean
06150 CANNES
Tel. +33 (0)6 46 75 79 49

info@legitax.eu
www.legitax.eu

Share |

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Copyright Mediterraneum Editions sarl. Teilen Sie unsere Artikel gerne mit Freunden und Bekannten, aber bitte nutzen Sie dazu ausschließlich die oben stehenden "Share-Werkzeuge". Bitte schneiden Sie keine Artikel von rczeitung.com aus, um sie im Web oder in Blogs weiterzuverwerten.

Kommentare

Bitte loggen Sie sich ein um einen Kommentar zu diesem Artikel zu hinterlassen.