01.05.2010 0
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Gesetz zum Deutsch-Französischen Wahlgüterstand
Künftig sollen französische und deutsche Ehegatten ihren Güterstand harmonisieren können. Das noch zu verabschiedende Gesetz stellt eine Mischung aus den gesetzlichen Güterständen beider Länder da, orientiert sich jedoch stark am deutschen System der Zugewinngemeinschaft.
Hintergrund sind die rechtlichen Auswirkungen auf das Vermögen durch die Unterschiede der Güterstände, die in der Praxis zu Problemen führen. Lebt ein Paar etwa nach französischem Güterstand in Deutschland, kann es Schwierigkeiten beim Grundstückskauf geben, weil der finanzierenden Bank die Auswirkungen des französischen Güterstands unklar sind. Auch hat der Güterstand Auswirkungen auf das Erbrecht, das große Unterschiede aufweist. Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf.
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