01.06.2010 0

Anzeige: Stefan Kesting berät in Immobilienfragen

Pflichtversicherung für Bauunternehmen und Bauherren

Rechtsanwalt Stefan Kesting (Hamburg/Cannes/ Berlin) informiert in der RCZ regelmäßig über Besonderheiten im deutsch-französischen Recht. Er ist Spezialist für den deutsch-französischen Wirtschaftsverkehr und gerichtlich ermächtigter Übersetzer der französischen Sprache.

Rechtsanwalt Stefan Kesting
Rechtsanwalt Stefan Kesting

Bauverträge in Frankreich abschließen darf nur, wer die Gewährleistungsversicherung «Décennale» vorweisen kann, da der Verbraucher nach der französischen Gesetzgebung ein weitgehendes Recht auf Gewährleistungssicherheit hat.

Neben der Einhaltung der französischen Bauvorschriften sind auch umfangreiche Vorgaben im Hinblick auf den Schutz des Auftraggebers bei Form, Garantie und Haftung zu beachten. Jedoch ist auch der Bauherr neben dem Bauunternehmen verpflichtet, die sogenannte Assurance Dommage Ouvrage, abzuschließen. Sie ist vom Inhalt vergleichbar mit der Décennale-Versicherung. Diese Sachversicherung bezieht sich auf das Bauwerk und geht beim Verkauf auf den Käufer über. Sie dient im Wesentlichen zur schnellen Vorfinanzierung, um Baumängel zu beheben.

LEGITAX - Kesting & Partner

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