01.07.2010 0

Anzeige: Die richtige Vorsorge.

Sorgen Sie vor!

Diplom-Betriebswirt (ebsi) Josef Eduard Huber und Rechtsanwalt Manfred Reichel unterstützen mit ihren Mitarbeitern Immobilieneigentümer in Deutschland und Frankreich bei Fragen rund um Erwerb, Erhalt oder Weitergabe ihres Eigentums. In der RCZ informieren sie über aktuelle Themen aus ihrem Tätigkeitsbereich.

Josef E. Huber und Manfred Reichel
Josef E. Huber und Manfred Reichel

Man erblickt nur, was man schon weiß und versteht. » Das Zitat von Altmeister Goethe trifft auch auf die Vorsorge zu. Jeder kann krankheits- oder altersbedingt in eine Lage kommen, in der man die Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann.

Dies trifft auch auf Fragen und Entscheidungen rund um die Immobilie zu. In unterschiedlichen Bereichen wird Vorsorge getroffen, wie bei der finanziellen Absicherung durch Vermögensbildung oder Versicherungen vielfältiger Art. Daher sollte sich auch ein Immobilienbesitzer die Frage stellen, wer im Ernstfall Entscheidungen für ihn treffen soll, wenn er hierzu nicht mehr in der Lage ist.

Mit einer Patientenverfügung legt man schriftlich den Willen des Patienten über Art und Weise ärztlicher Behandlung oder Nicht-Behandlung fest. Sie richtet sich an Ärzte und macht Vorgaben für gewisse Behandlungssituationen, in denen sich der Betroffene nicht mehr selbst äußern kann.

Durch eine Vorsorge-Vollmacht wird die Person des Bevollmächtigten selbst bestimmt, während sonst das Betreuungsgericht einen fremden Dritten als Betreuer bestellt. Die Vorsorge- Vollmacht kann sich auf alle Lebensbereiche erstrecken (Vermögen, Gesundheit, Aufenthalt sowie Immobilien- und Wohnangelegenheiten). Eine Begrenzung auf einzelne Lebensbereiche ist jedoch möglich.

 

Huber & Reichel Beratungen GbR
Von-der-Tann Straße 22
D-82319 Starnberg
Tel.: +49 (0) 8151 - 99 95 62
www.huber-reichel.de

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