01.09.2010 0

Anzeige: Wer sie in Frankreich zahlen muss und was man beachten sollte.

Wann wird Vermögenssteuer fällig?

Wer muss in Frankreich Vermögenssteuer bezahlen? Alle Privatpersonen, die in Frankreich ein Vermögen im Wert von mehr als 790 000 Euro besitzen. In welchen Fällen tatsächlich Vermögenssteuer fällig wird, hängt davon ab, ob die Person in Frankreich ihren Hauptwohnsitz hat. Wenn nicht, ist nur das Immobilienvermögen betroffen.

RFP Director: Yves Derrien
RFP Director: Yves Derrien

Keine Planung für die Vermögensverwaltung? Das kann fatal sein! In diesem Fall kann die Steuer in
Frankreich wie auch in vielen anderen Ländern, beispielsweise in Deutschland erheblich sein.
Das Hexagon ist eines der letzten EU-Staaten, in dem es noch eine Vermögenssteuer gibt. Andere
Abgaben wie Einkommenoder Erbschaftssteuer sind allerdings ähnlich hoch wie bei den Nachbarn.
Welche Vorteile hat die Wohnsitzverlegung nach Frankreich? Einer der wichtigsten Gründe ist
oft, das schöne Wetter an der Côte d'Azur das ganze Jahr über genießen zu können und nicht
nur maximal sechs Monate im Jahr. Aber auch steuerlich bietet Frankreich einige Vorteile: Der
Kapitalgewinn beim Verkauf des Hauptwohnsitzes ist steuerfrei – unabhängig von der Höhe des
Gewinns und der Dauer, während der man die Immobilie besessen hat (so lange man kein Geschäft daraus macht). Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass man Vermögenssteuer fünf Jahre lang nur auf Basis des Vermögens zahlt, das in Frankreich ist. Auf den ersten Wohnsitz erhält man einen Abschlag von 30 Prozent. Unter bestimmten Bedingungen kann man ein Portefeuille ohne Steuer (auf Dividenden, Coupons und Erbschaft) verwalten. Beim Verkauf kann der Satz maximal 27
Prozent auf Gewinne betragen. Im Todesfall fällt für den hinterbliebenen Ehepartner keine Erbschaftssteuer an. Ein Hauptwohnsitz in Frankreich kann auch das folgende Problem lösen: Deutsche Staatsbürger etwa, die ihren Wohnsitz in Monaco und einen Zweitwohnsitz in Frankreich haben, sind im Hexagon einkommensteuerpflichtig – auf Basis des dreifachen jährlichen Mietwertes
der Immobilie. Das kann teuer werden! Was muss ich tun, wenn ich meinen Wohnsitz verlegen
möchte? Es ist sehr wichtig, sein Vermögen zu strukturieren, bevor man den Wohnsitz verlegt. Es bestehen vielfältige Möglichkeiten, die verschiedenen Steuern legal zu mindern. Jeder Fall ist anders und was für den einen gilt, muss für den anderen nicht zutreffen. Als Vermögensverwalter für Nordeuropäer ist RFP auf diese Fragestellungen spezialisiert. Als Darlehens- und Versicherungsbroker kann RFP die entsprechende Strukturierung vornehmen. Dann können Sie wirklich das Leben wie Gott in Frankreich genießen!

Wer muss in Frankreich Vermögenssteuer bezahlen? Alle Privatpersonen, die in Frankreich ein Vermögen im Wert von mehr als 790 000 Euro besitzen. In welchen Fällen tatsächlich Vermögenssteuer fällig wird, hängt davon ab, ob die Person in Frankreich ihren Hauptwohnsitz hat. Wenn nicht, ist nur das Immobilienvermögen betroffen.

Personen, die nach dem 6. August 2008 ansässig wurden, sind fünf Jahre lang nur auf ihr «französisches» Vermögen (Immobilien in Frankreich, Anlagen bei französischen Banken und Versicherungen) steuerpflichtig.
Alle anderen, die bereits vor diesem Termin in Frankreich ihren Hauptwohnsitz hatten, sind auf ihr Weltvermögen steuerpflichtig. Im Allgemeinen werden Schulden von dem Vermögen abgezogen. Vom Immobilienvermögen darf man Schulden nur dann abrechnen, wenn diese zweifellos mit dem Wohnobjekt verbunden sind. Es ist also empfehlenswert, die Immobilie mit einem Darlehen zu kaufen. Bei einem späteren Darlehensabschluss wird die Abschreibung vom Finanzamt normalerweise nicht oder nur dann akzeptiert, wenn der aufgenommene Betrag vermögenssteuerpflichtig angelegt wird.
Es ist also sehr wichtig, sein Vermögen so früh wie möglich zu planen. Verschiedene Werte sind allerdings von dieser Vermögenssteuer nicht betroffen: Beteiligungen eines Geschäftsführers an seinem Unternehmen von mehr als 25 Prozent, Antiquitäten (mehr als 100 Jahre alt), bestimmte Oldtimer, Urheberrechte und Lizenzgebühren sowie manche andere.

Was sollten Sie beachten?
Die Basis ist immer der Verkehrswert des Vermögens nach Abrechnung der Schulden. Da der Wert von Immobilien über einen längeren Zeitraum steigt, macht es Sinn, bei großen Investitionen einen überwiegenden Teil fremd zu finanzieren, am besten mit einem Darlehen mit möglichst später Tilgung.

Wenn man eine vollständige Finanzierung sucht, wird die Bank oft eine zusätzliche Garantie verlang en, wie ein verpfändetes Depot. Von der aktuellen und zukünftigen Situation des Käufers (im Hinblick auf den Wohnsitz, die Höhe der benötigten Fremdfinanzierung, Währung, Tilgungsart) ist es abhängig, ob ein Darlehen bei einer französischen oder einer ausländischen Bank aufgenommen werden sollte.
RFP, Ihr unabhängiger Vermögensberater an der Côte d’Azur, arbeitet mit Banken in Frankreich und im Ausland (Monaco, Schweiz und Luxemburg) zusammen und berät Sie gern.

 

RFP Riviera Finanzplanung Sarl
Tel. +33 (0)4 93 00 11 71
www.rfp.fr

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