01.09.2010 0
Anzeige: Wer sie in Frankreich zahlen muss und was man beachten sollte.
Wann wird Vermögenssteuer fällig?
Wer muss in Frankreich Vermögenssteuer bezahlen? Alle Privatpersonen, die in Frankreich ein Vermögen im Wert von mehr als 790 000 Euro besitzen. In welchen Fällen tatsächlich Vermögenssteuer fällig wird, hängt davon ab, ob die Person in Frankreich ihren Hauptwohnsitz hat. Wenn nicht, ist nur das Immobilienvermögen betroffen.
Personen, die nach dem 6. August 2008 ansässig wurden, sind fünf Jahre lang nur auf ihr «französisches» Vermögen (Immobilien in Frankreich, Anlagen bei französischen Banken und Versicherungen) steuerpflichtig.
Alle anderen, die bereits vor diesem Termin in Frankreich ihren Hauptwohnsitz hatten, sind auf ihr Weltvermögen steuerpflichtig. Im Allgemeinen werden Schulden von dem Vermögen abgezogen. Vom Immobilienvermögen darf man Schulden nur dann abrechnen, wenn diese zweifellos mit dem Wohnobjekt verbunden sind. Es ist also empfehlenswert, die Immobilie mit einem Darlehen zu kaufen. Bei einem späteren Darlehensabschluss wird die Abschreibung vom Finanzamt normalerweise nicht oder nur dann akzeptiert, wenn der aufgenommene Betrag vermögenssteuerpflichtig angelegt wird.
Es ist also sehr wichtig, sein Vermögen so früh wie möglich zu planen. Verschiedene Werte sind allerdings von dieser Vermögenssteuer nicht betroffen: Beteiligungen eines Geschäftsführers an seinem Unternehmen von mehr als 25 Prozent, Antiquitäten (mehr als 100 Jahre alt), bestimmte Oldtimer, Urheberrechte und Lizenzgebühren sowie manche andere.
Was sollten Sie beachten?
Die Basis ist immer der Verkehrswert des Vermögens nach Abrechnung der Schulden. Da der Wert von Immobilien über einen längeren Zeitraum steigt, macht es Sinn, bei großen Investitionen einen überwiegenden Teil fremd zu finanzieren, am besten mit einem Darlehen mit möglichst später Tilgung.
Wenn man eine vollständige Finanzierung sucht, wird die Bank oft eine zusätzliche Garantie verlang en, wie ein verpfändetes Depot. Von der aktuellen und zukünftigen Situation des Käufers (im Hinblick auf den Wohnsitz, die Höhe der benötigten Fremdfinanzierung, Währung, Tilgungsart) ist es abhängig, ob ein Darlehen bei einer französischen oder einer ausländischen Bank aufgenommen werden sollte.
RFP, Ihr unabhängiger Vermögensberater an der Côte d’Azur, arbeitet mit Banken in Frankreich und im Ausland (Monaco, Schweiz und Luxemburg) zusammen und berät Sie gern.
RFP Riviera Finanzplanung Sarl
Tel. +33 (0)4 93 00 11 71
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