01.09.2009 0
Kolumne: Unter uns gesagt...
Bundestagswahlen für Auslandsdeutsche
Aber vielleicht scheuen Sie einfach nur die erheblichen bürokratischen Hürden, die einem Möchtegern-Wähler in den Weg gelegt werden.
Denn die Wahlbenachrichtigung kommt nicht ungefragt ins Haus, wenn man in Deutschland nicht mehr gemeldet ist. Man kann auch nicht einfach am Wahltag seine Stimme beim Konsulat abgeben. Vielmehr muss man erst einmal die Eintragung ins Wählerverzeichnis des letzten deutschen Wohnsitzes beantragen. Beizufügen ist eine eidesstattliche Erklärung, dass man wahlberechtigt ist, also deutscher Staatsbürger über 18 Jahre, der nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen im Ausland gewohnt hat. All das muss 21 Tage vor dem Wahltag in Deutschland ankommen.
Klar, dass die Wahlbeteiligung der schätzungsweise über 500 000 gemeldeten Auslandsdeutschen mit zehn Prozent sehr gering ist. Denn so problemlos, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel die Prozedur in unserem Interview auf Seite drei darstellt, ist es eben nicht.
Doch all das kann uns nicht davon abhalten, am 27. September eine gemütliche Wahlparty im Herzen von Nizza zu feiern. Kommen Sie zahlreich und bringen Sie ruhig ihre nicht-deutschen Freunde mit! Denn wir wollen uns nach Herzenslust und ohne bürokratische Hürden austauschen!
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