14.03.2010 0

Leser fragen: So überträgt man in Italien Gebäude auf die Kinder

Ein Haus verschenken?

Immer wieder wenden sich Leser an die Riviera Côte d'Azur Zeitung mit der Frage: Ich möchte mein Haus auf meine Kinder überschreiben lassen – wie geht das? Wir sprachen darüber mit Franca Romeo (44) von der Agentur «Ligurservice» in Imperia.

Haus Italien
Die Übertragung eines Hauses will vorab gut überlegt sein

Ist es schwierig, eine italienische Immobilie überschreiben zu lassen?
Es ist ganz einfach, man muss nur einige grundlegende Dinge bei diesem juristischen Vorgang beachten. Eltern können ihr Haus noch zu Lebzeiten an ihre Kinder verschenken.

Ist das eine teure Angelegenheit?
Wenn es sich bei der Schenkung um direkte Nachkommen handelt – also um Eltern und Kinder – belaufen sich die Kosten auf drei Prozent des Schenkungswertes. Der Schenkungswert ist identisch mit dem Einheitswert der Immobilie, der so genannten Rendita Catastale. Hinzu kommen die Beurkundungskosten sowie die Kosten für einen Übersetzer, der beim Aufsetzen des Notarvertrags anwesend sein muss. Schenkungsverträge müssen grundsätzlich zweisprachig dokumentiert werden, sofern beteiligte Parteien nicht italienischer Nationalität sind. Da es sich beim Schenkungsvertrag um eine öffentliche Beurkundungsform handelt, einen Atto pubblico, werden außerdem zwei Zeugen benötigt, von denen in diesem Fall einer deutschsprachig sein muss.

Und wenn man die Immobilie einem nicht direkten Nachkommen schenken will?
Dann gilt für die Beurkundung das Gleiche, nur die Kosten erhöhen sich: Sie betragen in diesem Fall sechs Prozent vom Schenkungswert.

Welche Unterlagen müssen für den Schenkungsvertrag vorliegen?
Die gleichen wie für jeden Kaufvertrag: Der Notarvertrag, mit dem das Haus gekauft wurde, eventuelle Baugenehmigungen oder ein Straferlass, der Condono, Personaldokumente und die italienische Steuernummer, der Codice fiscale. Wichtig ist auch der aktuelle Katasterauszug, der mit dem momentanen Grundriss übereinstimmt.

Wie können die Schenkenden sichergehen, weiterhin das Nutzungsrecht am Haus zu haben?
Der Notar nimmt in den Vertrag auf, dass die Schenker ein lebenslanges Nutzungsrecht haben; im Deutschen heißt das Nießbrauch. Die Nutznießung der Immobilie geht automatisch auf den Partner über, falls zum Beispiel ein Elternteil stirbt.

Hat es auch Vorteile für den Beschenkten, wenn der Schenker weiterhin das Nutzungsrecht hat?
Unbedingt! Denn dadurch verringert sich die Schenkungsgebühr. Der Notar errechnet mit Hilfe einer Tabelle die Nutznießung der Immobilie anhand des Alters. Die besteuerbare Basis wird prozentual ausgerechnet. Das heißt: je älter der Schenker, umso geringer sind die Kosten.

Kann so ein Vertrag auch in Abwesenheit einer der Parteien gemacht werden?
Auch das ist möglich. Dazu benötigt man eine Sondervollmacht, die ein deutscher Notar ausstellen muss. Der aus dem Italienischen übersetzte Text wird ihm vom italienischen Notar geliefert. Kann keine der beiden Parteien anwesend sein, kann die Vollmacht auch einem unabhängigen Dritten übertragen werden, der aber mit der sonstigen Abwicklung des Schenkungsvertrages nichts zu tun haben darf.

Text und Foto: RFR

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