22.09.2009 0
Leser fragen: IRPEF
Muss ich auch IRPEF zahlen, wenn ich nicht ständig in Ita-lien lebe und hier keine Einkünfte habe?
Nein, das stimmt definitiv nicht! Die IRPEF (Imposta sul Reddito delle Persone Fisiche), die ita-lienische Einkommensteuer, muss grundsätzlich auch jeder Ausländer bezahlen, der in Ita-lien eine Immobilie besitzt. Unabhängig davon, ob er ständig in Italien lebt oder nur eine Ferienwohnung besitzt, mit der keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden. Früher gab es für steuerlich nicht ansässige Ausländer einen Freibetrag von 3000 Euro – der wurde 2007 abgeschafft.
Jeder Immobilienbesitzer muss daher einmal im Jahr eine Ein-kommenssteuererklärung ab-geben, und zwar unaufgefordert! Denn in Italien gibt es keinen Steuerbescheid.
Die Steuererklärungspflicht gilt für alle Immobilien, die einen Katasterertragswert von über 500 Euro haben. Doch der ist kompliziert zu berechnen! Denn die rendita catastale auf dem Katasterauszug muss noch um ein Drittel erhöht werden. Wird die Steuerbemessungsgrundlage (base imponibile), von 500 Euro erreicht, muss die Immobilie versteuert werden.
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