24.06.2011 0

Monaco: Amnestie zur Hochzeit am 1. Juli

Fürst Albert lässt Gnade walten

Macht Glück großzügig? Im Fall von Fürst Albert jedenfalls ist es so: Der Noch-Junggeselle lädt sein Volk nicht nur zum Gratis-Konzert im Zuge seiner in einer Woche anstehenden Hochzeit ein. Er zeigt auch Mitleid mit denen, die etwas ausgefressen haben: Ordnungswidrigkeiten und kleinere Delikte, die sie vor dem 1. Juli 2011 – dem Tag von Alberts Trauung mit Charlene Wittstock – begangen haben, werden ihnen vergeben.

Damit kommen die Monegassen nun erneut in den Genuss ein Amnestie. Auch nach der Inthronisierung des Fürsten im Jahr 2005 erfolgte eine solche Maßnahme. Gewisse Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden völlig aus den Akten gelöscht. Profitieren werden von diesem „Hochzeitsgeschenk“ Menschen, die zu einer Bewährungsstrafe von maximal zwölf Monaten oder zu maximal drei Monaten Haft verurteilt wurden. Es werden Diebstähle, Betrug, Veruntreuung und Fälle von Schwarzarbeit verziehen.

Diverse Vergehen dagegen sind ausgenommen vom Straferlass: alle Delikte im Zusammenhang mit Drogen, Geldwäsche und Trunkenheit am Steuer sowie Gewaltakte in jeglicher Form.

Mehrere hundert Menschen werden von Alberts Großzügigkeit profitieren, heißt es aus der Rechtsabteilung des Fürstentums. An den Rechten der Opfer ändere sich nichts, wird versichert: Wer etwa einen ungedeckten Scheck ausgestellt hat, muss das Opfer trotz Amnestie entschädigen, Schadenersatz und Zinsen inklusive.

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