24.06.2011 0
Monaco: Amnestie zur Hochzeit am 1. Juli
Fürst Albert lässt Gnade walten
Damit kommen die Monegassen nun erneut in den Genuss ein Amnestie. Auch nach der Inthronisierung des Fürsten im Jahr 2005 erfolgte eine solche Maßnahme. Gewisse Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden völlig aus den Akten gelöscht. Profitieren werden von diesem „Hochzeitsgeschenk“ Menschen, die zu einer Bewährungsstrafe von maximal zwölf Monaten oder zu maximal drei Monaten Haft verurteilt wurden. Es werden Diebstähle, Betrug, Veruntreuung und Fälle von Schwarzarbeit verziehen.
Diverse Vergehen dagegen sind ausgenommen vom Straferlass: alle Delikte im Zusammenhang mit Drogen, Geldwäsche und Trunkenheit am Steuer sowie Gewaltakte in jeglicher Form.
Mehrere hundert Menschen werden von Alberts Großzügigkeit profitieren, heißt es aus der Rechtsabteilung des Fürstentums. An den Rechten der Opfer ändere sich nichts, wird versichert: Wer etwa einen ungedeckten Scheck ausgestellt hat, muss das Opfer trotz Amnestie entschädigen, Schadenersatz und Zinsen inklusive.
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