25.11.2011 0

Provence & Côte d’Azur: Führten fehlerhaft hergestellte Prothesen zum Tod einer Französin?

Todesfall in Marseille: Wie gefährlich sind gepfuschte Brustimplantate?

Eine 53-jährige Frau ist in einem Marseiller Krebsforschungszentrum gestorben. Die Todesursache: Brustkrebs. Pikantes Detail der Geschichte: Die Französin trug Brustimplantate der Firma Poly Implants Prothèses (PIP) mit Sitz im Var, der unterstellt wird, mit medizinisch ungeeignetem Silikon gearbeitet zu haben. Zehntausende Frauen tragen die Implantate. Die Familie der Verstorbenen hat Anzeige gegen das Unternehmen erstattet.

Brustimplantat
Die Firma PIP soll bei der Herstellung von Prothesen gepantschtes Silikongel benutzt haben. Foto: FDA

Für die Schwester der Verstorbenen besteht kein Zweifel an dem Zusammenhang zwischen dem tödlichen Lymphom und den Prothesen. Gestern hat sie angekündigt, Anzeige wegen fahrlässiger Tötung zu erstatten.

Die Probleme der Patientin Edwige L. begannen 2005 mit dem ersten chirurgischen Eingriff. Bereits ein Jahr nach Einpflanzung der Prothesen sind diese rissig geworden und mussten gegen ein zweites Paar derselben Marke ausgetauscht werden. Vier Jahre schien alles gut zu gehen. Dann drang 2010 plötzlich die Meldung durch, dass PIP für fast 30.000 französische Frauen Prothesen mit falsch zusammengesetztem, also „gepantschtem” Silikongel hergestellt habe. Über 2000 Klagen gingen bei der Staatsanwaltschaft Marseille ein. Edwige L. konnte dies nicht helfen – sie starb am Montag an den Folgen einer Entzündung des schon im April diagnostizierten Lymphoms.

Eine Operation des Krebses sei laut der Schwester des Opfers nicht möglich gewesen. Nach kurzzeitigem Abklingen der Entzündung war sie immer wiedergekehrt.

Für die französische Gesundheitsagentur Afssaps handelt es sich um den ersten und einzigen Fall, in dem ein Lymphom sich in Zusammenhang mit diesen Prothesen gebildet hat. Die Agence française de sécurité sanitaire des produits de santé war es, die im März vergangenen Jahres die Affäre PIP ans Tageslicht gebracht hatte.

Unterdessen ist in dem Fall Edwige L. noch nicht das letzte Wort gesprochen. „Es müssen erst weitere Informationen gesammelt werden, um eine abschließende Bewertung zu treffen. Dafür benötigen wir Zeit“, so Jean-Claude Ghislain von Afssaps.

Die Verantwortlichen des Unternehmens PIP sind angeklagt und müssen sich im nächsten Jahr vor Gericht rechtfertigen.

C.M.

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