01.08.2010 0

Anzeige: Genaues Prüfen schützt vor hohen Mietausfällen.

Drum prüfe, wer sich lange bindet ...

Diplom-Betriebswirt (ebsi) Josef Eduard Huber und Rechtsanwalt Manfred Reichel unterstützen mit ihren Mitarbeitern Immobilieneigentümer in Deutschland und Frankreich bei Fragen rund um Erwerb, Erhalt oder Weitergabe ihres Eigentums. In der RCZ informieren sie über aktuelle Themen aus ihrem Tätigkeitsbereich.

Josef E. Huber und Manfred Reichel
Josef E. Huber und Manfred Reichel

Es ist eher die Regel als eine Ausnahme, dass sich bei zwischenmenschlichen Beziehungen im Laufe der Zeit Änderungsbedarf ergibt, was ständige Anpassung an die neuen Umstände erfordert.

Das betrifft nicht nur die Ehe oder Lebensabschnitts-Partnerschaften, wie die Überschrift
schon vermuten lässt, sondern insbesondere auch Mietverträge. Daher ist es für Vermieter unabdingbar, sich schon bei Abschluss eines Mietvertrags mittels Selbstauskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Mietinteressenten zu informieren. Die Erfahrung zeigt, dass die Zahlungsunfähigkeit des Mieters – verschuldet oder unverschuldet – zu erheblichen Mietausfällen führen kann. Die durch eine Räumungsklage verursachten Kosten unter Einschaltung eines Gerichtsvollziehers lassen sich dank eines vernünftig gestalteten Mietaufhebungsvertrags
vermeiden. Bei Verwendung von formularmäßigen Mietverträgen hat die Rechtssprechung unter Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen zahlreiche Klauseln (wie ein starrer Fristenplan
bei Schönheitsreparaturen) für unwirksam erklärt, so dass hier regelmäßig Anpassungsbedarf besteht. Als Ihr Ansprechpartner bei bautechnischen, rechtlichen und kaufmännischen Fragen stehen wir Ihnen mit unseren Mitarbeitern in Frankreich und Deutschland gerne zur Verfügung.

Es ist eher die Regel als eine Ausnahme, dass sich bei zwischenmenschlichen Beziehungen im Laufe der Zeit Änderungsbedarf ergibt, was ständige Anpassung an die neuen Umstände erfordert.

Das betrifft nicht nur die Ehe oder Lebensabschnitts-Partnerschaften, wie die Überschriftschon vermuten lässt, sondern insbesondere auch Mietverträge. Daher ist es für Vermieter unabdingbar, sich schon bei Abschluss eines Mietvertrags mittels Selbstauskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Mietinteressenten zu informieren.

Die Erfahrung zeigt, dass die Zahlungsunfähigkeit des Mieters – verschuldet oder unverschuldet – zu erheblichen Mietausfällen führen kann. Die durch eine Räumungsklage verursachten Kosten unter Einschaltung eines Gerichtsvollziehers lassen sich dank eines vernünftig gestalteten Mietaufhebungsvertragsvermeiden. Bei Verwendung von formularmäßigen Mietverträgen hat die Rechtssprechung unter Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen zahlreiche Klauseln (wie ein starrer Fristenplanbei Schönheitsreparaturen) für unwirksam erklärt, so dass hier regelmäßig Anpassungsbedarf besteht. Als Ihr Ansprechpartner bei bautechnischen, rechtlichen und kaufmännischen Fragen stehen wir Ihnen mit unseren Mitarbeitern in Frankreich und Deutschland gerne zur Verfügung.

 

Huber & Reichel Beratungen GbR
Von-der-Tann Straße 22
D-82319 Starnberg
Tel.: +49 (0) 8151 - 99 95 62
www.huber-reichel.de

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