04.11.2009 0

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Ehevertrag: Vorteil oder Falle?

Ein Ehevertrag kann sowohl vor Eheschließung,während einer intakten Ehe oder aber erst bei Trennung und / oder Scheidung geschlossen werden. Am häufigsten werden Eheverträge geschlossen, wenn die Ehe bereits gescheitert ist und es darum geht über Sorgerecht, Unterhalt, Hausrat, Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung, Vereinbarungen zu treffen.

Rechtsanwältin Julia Ehm
Rechtsanwältin Julia Ehm

Durch diesen Ehevertrag, die sogenannte Trennungsund Ehescheidungsfolgenvereinbarung, können die Scheidungsfolgesachen einvernehmlich und außergerichtlich geregelt werden. Ein solches Vorgehen empfiehlt sich allein schon aus finanziellen Gründen, da die streitige Durchführung mit deutlich höheren Kosten verbunden ist und das Scheidungsverfahren unnötig in die Länge zieht.

Bei einem Ehevertrag vor der Ehe muss bedacht werden, was geschieht, wenn das Leben von dem gewählten Lebensplan abweicht und der gewählte Ehevertrag für die geänderte Lebenssituation nicht mehr passt. Auch nach Eheschließung gibt es trotz intakter Ehe Anlässe, einen Ehevertrag abzuschließen. Dies ist zum Beispiel bei Eintritt in eine bestehende Firma der Fall, da häufig Gesellschaftsverträge Regelungen enthalten, die Gesellschafter zwingen, Eheverträge zu schließen.

Eine individuelle juristische Beratung ist grundsätzlich dringend anzuraten, denn als Grundregel gilt: Was für den einen Ehepartner ein Vorteil ist, bedeutet in der Regel für den Anderen einen Nachteil, der möglicherweise zur Falle wird, wenn er sich über die Konsequenzen der getroffenen Vereinbarung vor Vertragsschluss nicht im Klaren ist.

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Praxis für Familienrecht Dahmen-Lösche & Ehm
Tel: + 49 (0) 211 / 600 100 9
Mobil: 0033 (0)6 42 57 82 05
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