02.11.2011 0
Service: Sachversicherungen schützen Hab und Gut - so funktioniert's in Frankreich
Sorgenfrei durchs Leben
Zu welchen Sachversicherungen raten Sie Ihren Kunden mit Haupt- oder Zweitwohnsitz in Frankreich dringend?
Die wichtigste Versicherung ist die Wohngebäudeversicherung sowie die Versicherung des Inhalts, also eine Hausratversicherung. Beide lassen sich kombinieren. Bei der französischen Gebäudeversicherung sind etwa Feuer-, Diebstahl-, Wasser- und Glasschäden und vor allem Schäden durch Naturkatastrophen mit eingeschlossen, darüber hinaus auch eine private Haftpflichtversicherung.
Welche Versicherungen empfehlen Sie darüber hinaus?
Eine Versicherung des Autos, sofern es in Frankreich zugelassen ist, ist absolut Pflicht. Darüber hinaus ist es ratsam für Personen, die in Frankreich sozialversichert sind (sécurité sociale), eine Zusatzkrankenversicherung, die sogenannte mutuelle, abzuschließen. Die sécu erstattet in der Regel bis zu 70 Prozent der Kosten beim Arztbesuch und für Medikamente, eine mutuelle übernimmt, abhängig vom Vertrag, die Restkosten bis zu 100 Prozent.
Sinnvoll – schon aus sprachlichen Gründen – ist auch der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Wer Rechtsbeistand benötigt, etwa bei Problemen mit Immobilien oder in Sachen Verkehrs- und Mietrecht, ist so abgesichert.
Wenn ich in der Heimat – also etwa Deutschland, Österreich oder der Schweiz – bereits über sämtliche wichtigen Sachversicherungen verfüge, bin ich dann auch an meinem Zweitwohnsitz oder Urlaubsort abgesichert?
Eine in Deutschland abgeschlossene Haftpflichtversicherung beispielsweise gilt weltweit; das Gleiche gilt für eine Rechtsschutzversicherung, bei der man allerdings bei Immobilien-Angelegenheiten in Frankreich nicht abgesichert ist. Wer in Frankreich ein Haus oder eine Wohnung besitzt, verfügt normalerweise über eine französische Gebäude- und Hausratversicherung, und diese beinhaltet, wie schon erwähnt, grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung, die ebenfalls weltweit gilt, so dass eine deutsche Haftpflichtversicherung nicht mehr unbedingt notwendig ist.
Privathaftpflichtversicherungen – ein offenbar eher schwammiges Terrain in Frankreich. Leser schrieben uns: Haben Freunde des Versicherungsnehmers einen Schaden verursacht, wird mitunter nicht gezahlt. Stimmt das?
Nein. In der ganzen Welt gilt: Wenn ein Schaden durch einen Fremden verursacht wird, der nicht mit dem Geschädigten verwandt ist, muss der Versicherer dieser Person für den Schaden aufkommen. Handelt es sich dagegen um Familienangehörige, zahlt weder dessen, noch die Versicherung des Geschädigten. Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Rechtssprechung auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch basiert, findet in Frankreich der Code Napoléon (Code Civile) bei der Vertragsgestaltung und der Schadenregulierung Anwendung.
Worauf muss ich beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung in Frankreich achten?
Auf nichts Besonderes. Bei der in der Hausratversicherung enthaltenen Haftpflicht muss ich als Mieter jedoch zwingend eine Mehrgefahrendeckung (multirisques habitation) abschließen, die ebenfalls eine Mieter- und Privathaftpflichtversicherung beinhaltet.
Die Deckungssummen sind bei allen Versicherern in Frankreich ähnlich und meines Erachtens ausreichend: in den meisten Fällen unbegrenzt bei Personenschäden und mit kleineren Variationen bei Sachschäden; hier liegt die Deckungssumme aber in der Regel bei über einer Million Euro.
Stichwort Kfz-Versicherung: Wer sein Auto aus dem Ausland ummeldet, weiß sich oft bei der Fülle der Angebote nicht zu entscheiden. Was raten Sie ihm?
Sich bei uns zu melden: Als unabhängige Makler suchen wir ihm die Versicherung mit der günstigsten Prämie und besten Deckung heraus. Unterschiede zeigen sich im Endeffekt vor allem beim Service, und da hat der Kunde dann seinen Makler als Partner: Wir begleiten ihn während der gesamten Laufzeit der Police, also auch im Schadensfall.
Grundsätzlich gilt für die Kfz-Versicherung, dass es in Frankreich, genauso wie in Deutschland, auch Direktversicherer und Spezialversicherer für besondere Personengruppen wie etwa Beamte gibt.
Wie unterscheidet sich eine Kfz-Versicherung in Deutschland und Frankreich?
Die Versicherung besteht in Frankreich ebenso wie in Deutschland zwingend aus einer Haftpflichtversicherung und freiwillig aus einer Teil- oder Vollkaskoversicherung. Die Deckung ist allerdings in Frankreich etwas umfangreicher, da, sofern eine Sachversicherung besteht, Naturkatastrophen mit eingeschlossen sind. Außerdem gilt in Frankreich bei der Schadensabwicklung das Vorleistungsprinzip: Ein unabhängiger Sachverständiger, der von dem eigenen Versicherer beauftragt wird, stellt die Schadenshöhe fest und danach kann der eigene Versicherer den Schaden regulieren. Sollte allerdings eine Vollkaskodeckung bestehen, kann immer der eigene Versicherer, auch unabhängig von der Schuldfrage, den Schaden bezahlen, und die Versicherer der beiden beteiligten Parteien klären den Rest unter sich. In Deutschland gilt das Verursacher-Prinzip – zwangsläufig dauert die Schadensabwicklung entsprechend länger.
Übrigens werden im Ausland erworbene Schadensfreiheitsrabatte beim Wechsel zu einer französischen Versicherung bis zu einer bestimmten Höhe anerkannt und übernommen.
Thema Hausratversicherung: Wer braucht eine französische und was umfasst sie?
Grundsätzlich gilt, wie bereits erwähnt – und zwar nicht nur in Bezug auf die Hausratversicherung: Wer in Frankreich lebt, sollte sich auch hier versichern, allein aus sprachlichen Gründen. Eine Gebäude- und die Hausratversicherung sind in einer Police zusammengefasst. Bei der Gebäudeversicherung wird in Frankreich der Wiederaufbauwert eines Hauses und nicht nach einer vorher vereinbarten Versicherungssumme versichert, dies ist für den Versicherungsnehmer wesentlich sicherer.
Für die Hausratversicherung gibt der Kunde selbst die Kosten des Hausrates an, der jeweils zum Neuwert versichert wird. Viele französische Versicherer haben hierzu einen Erfahrungswert, der als Mindestversicherungssumme angenommen werden sollte.
AS
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