30.12.2011 0

Wirtschaft: Neue Immobiliensteuer verunsichert Leser

Und wie viel Steuern zahlen Schweizer?

Auf der Suche nach mehr Geld für die Staatskasse schielt Frankreich einmal mehr auf Besitzer von Ferienwohnungen. Beschlossene Sache ist, dass ab Februar 2012 der Gewinn (plus-value) beim Verkauf von Urlaubsdomizilen nicht mehr nach 15, sondern erst 30 Jahre nach dem Kauf steuerfrei bleibt (RCZ berichtete im Oktober und November). Wichtig: Der Steuersatz ist für in Frankreich Steuerpflichtige wesentlich höher als für EU-Bürger mit Zweitwohnsitz. Wie sieht das neue Gesetz für Schweizer aus? fragte uns RCZ-Online-Leser Renato F. Dall’Oglio.

Schweizer Flagge
Für Schweizer bestehen andere Regelungen. Foto: kmaschke

Gemäß einer Entscheidung des Berufungsgerichtes (cour administrative d’appel) in Versailles vom 21. Juli 2011 können sich die Schweizer Bürger auf das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und der Schweiz beziehen und müssen bei Verkauf einer Immobilie auch «nur» die Steuer in Höhe von 19 Prozent auf den Mehrwert bezahlen – wie alle Mitglieder der Europäischen Union sowie Staatsbürger von Liechtenstein, Island und Norwegen.

Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Frankreich haben, bezahlen ebenfalls 19 Prozent Steuern auf den erzielten Mehrwert, aber sie unterliegen zusätzlich noch den Sozialsteuern, die sich auf neu 13,5 Prozent belaufen.

Für alle anderen Staatsbürger (Amerika, Asien, Afrika) liegt der Steuerbetrag bei 33 1/3 Prozent – und sogar bei 50 Prozent, sofern sich der steuerliche Wohnsitz in einem Land befindet, das auf der so genannten «schwarzen Liste» steht (zum Beispiel Costa Rica, Panama, Guatemala etc.).

Jean-Philippe Gioanni
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Cannes

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