09.09.2011 0
Wirtschaft: Steuersatz auf Mehrwert soll auf 32,5 Prozent angehoben werden
Zweitwohnsitz-Verkäufer werden in Frankreich künftig stärker besteuert
Nach dem Schrecken über die am Ende doch nicht umgesetzte sogenannte „Ausländersteuer“ kommt nun auf Verkäufer eines Zweitwohnsitzes – Ausländer wie Franzosen – eine erbeblich höhere Steuerlast zu.
Wurde bisher der bei dem Verkauf erzielte Mehrwert (plus-value), also die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis, auf Grund relativ großzügiger, jährlich wachsender Abschläge und der völligen Freistellung nach 15 Jahren relativ milde besteuert, langt der Staat ab 1. Februar 2012 ordentlich zu: Die Abschläge werden verkürzt und die Steuerfreiheit tritt erst 30 Jahre nach Erwerb ein.
Konkret betragen die Abschläge (abattements) 2 Prozent jährlich zwischen dem 6. und 16. Jahr, 4 Prozent zwischen dem 17. und 24. Jahr, 8 Prozent zwischen dem 25. und 30. Der Steuersatz beträgt fast ein Drittel auf den Mehrwert: genau 32,5 Prozent. Die Nationalversammlung hat all dies gerade verabschiedet, der Senat folgt.
Die Immobilienbranche ist höchst unzufrieden, hat aber über die Abgeordneten noch Schlimmeres verhindert. Steht ein potentieller Verkäufer nicht kurz vor dem Abschluss, dürfte es jetzt für Eilverkäufe zu spät sein. Also bleibt man besser im Land und überlegt sich bei Vorliegen der Voraussetzungen, ob man nicht den Zweitwohnsitz in den Erstwohnsitz umwandelt, mit allen Folgen in beiden Ländern. Das ist keinesfalls immer nachteilig, wie manche irrtümlich glauben.
Jörg Langer
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